„Gesetzliche Betreuung dient nicht der Arbeitserleichterung von Behörden und Sozialleistungsträgern, nicht der Durchsetzung ärztlicher Vorstellung, nicht der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, nicht dem Gläubigerschutz, nicht dem Schutz der Nachbarn und dem guten Gewissen der Familie. Betreuer müssen einzig Partei für die Betreuten ergreifen.“
(Ulrich Engelfried)
Ein gesetzlicher oder rechtlicher Betreuer wird immer dann vom Betreuungsgericht bestellt, wenn eine erwachsene Person wegen einer psychischen Krankheit bzw. körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein besorgen kann (§ 1896 BGB).
Der Betreuer sorgt dann dafür, dass der betreute Mensch zu seinen ihm zustehenden Rechten kommt, aber auch seinen Pflichten nachkommen kann.
Rechtliche Betreuung ist Teil der Rechtsfürsorge und keine Sozialarbeit. So ist es nicht Aufgabe des gesetzlichen Betreuers, „tatsächliche Dienstleistungen“ wie z.B. soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung, Transport-, Einkaufs- und Begleitdienste und Ähnliches zu erbringen.
Ebenso dient die rechtliche Betreuung nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen. Ein von der Rechtsprechung entwickelter, inzwischen durchgehend zitierter Grundsatz des Betreuungsrechts lautet: „der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen, wenn er über einen freien Willen verfügt, also geschäftsfähig ist“.
Mein oberstes Ziel ist deshalb, nach der Devise „so viel Betreuung wie nötig, so wenig wie möglich“, die Wünsche des von mir betreuten Menschen zu respektieren, sowie seine Selbständigkeit und Eigenverantwortung bestmöglich zu erhalten, zu stärken oder wiederherzustellen. Durch enge Zusammenarbeit innerhalb meines Netzwerkes aus sozialen, medizinischen, psychiatrischen und juristischen Instanzen wird eine optimale Einzelfallbetreuung bei höchstmöglicher Berücksichtigung von Wunsch und Wille des Betreuten angestrebt.
Die Teilnahme an breit gefächerten Weiterbildungsmaßnahmen sichert ebenso die Qualität meiner Arbeit, wie konstanter kollegialer Erfahrungsaustausch und Supervision, regelmäßige Sprechstunden und nicht zuletzt kompetente Mitarbeiter und moderne Bürokommunikation.
Fortbildungsnachweise (PDF Dokumente)
Teilnahmebescheinigung SGB XII
Teilnahmebescheinigung: Stolperfallen in der Arbeit als rechtlicher Betreuer
Teilnahmebescheinigung Bundesteilhabegesetz
Teilnahmebescheinigung BTHG – Teilhabe-und Pflegeleistungen durchsetzen
Teilnahmebescheinigung Reform Betreuungsrecht
Teilnahmebescheinigung praxisnaher Überblick Betreuungsrechtsreform 2023