
Gesetzliche Betreuung
Eine gesetzliche oder rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
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Verfahrenspflege
Ein Verfahrenspfleger wird vom Gericht bestellt „soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist“.
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Verfahrens-beistandschaft
In sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten wird vom Familiengericht oft ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt.
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